SVR e.V. Präventions- und Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

SVR e.V. Präventions- und Schutzkonzept gegen sexualisierte und andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Schutzbeauftragte der SV Region Stuttgart e.V. Ulla Jagdfeld

Die emotionale wie auch körperliche Nähe, die im Schwimmsport entstehen kann, birgt zugleich auch Gefahren eines Grenzübertritts körperlicher oder psychischer Natur. Angesichts der Verantwortung des SVR e.V. für die ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für die hauptamtlich und ehrenamtlich für den Verein tätigen Personen hat der Vorstand dieses Schutzkonzept verabschiedet. Wir sehen es als unsere Pflicht an, jegliche Gewalt an jungen Heranwachsenden bestmöglich im Vorfeld zu verhindern, bzw. bei (Verdachts-)Fällen entsprechend zu handeln. Wir beschränken dies nicht auf den Bereich sexualisierter Gewalt, sondern meinen auch psychische und physische Gewalt. Prävention von Gewalt jeder Art ist für uns ein wichtiges Thema. Wir wollen potentiellen Täter/-innen hierfür keine Gelegenheit bieten.

Schutzauftrag durch die Gesellschaft:

Seit dem 01.01.2012 besteht durch das Bundeskinderschutzgesetz (SGB VIII) die gesetzliche Grundlage, dass öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet sind, eine Vereinbarung mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung zu treffen. Bei der Mitgliederversammlung des DOSB im November 2012 wurde der Beschluss zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Unterzeichnung des Ehrenkodex ab dem 01.01.2013 verpflichtend für alle Teilnehmer/-innen einer Lizenzausbildung.

Der SVR e.V. fühlt sich verpflichtet, seine Mitarbeitenden nicht nur für die Thematik zu sensibilisieren, sondern ihnen Hilfestellungen anzubieten, um sich klar nach außen hin positionieren und zeigen zu können. Wir tun alles, damit Täter/-innen bei uns keine Chance bekommen.

Der SVR e.V. verurteilt darüber hinaus jegliche Form von Diskriminierung, Missbrauch und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Art ist. Neben dem aktiven Opferschutz geht es auch darum, keine Vorverurteilungen gegen Vereinsmitarbeiter/-innen wie Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen zu fällen, sondern diese ebenso zu schützen, wie die Kinder und Jugendlichen im Verein. Teil des Konzeptes ist es daher, Mitarbeiter/-innen zu informieren und aufzuklären.

Folgende Maßnahmen wurden daher beschlossen und umgesetzt:

  • Dieses Präventions- und Schutzkonzept wird auf der Homepage des SVR e.V. veröffentlicht.
  • Berufung eines/einer Schutzbeauftragten als vertrauliche Anlaufstelle für Verdachtsfälle von sexueller oder anderer Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen und anderer betroffener Vereinsmitglieder. Voraussetzung für diese Person:
  • Volljährigkeit
  • Kein aktiver Sportler / keine aktive Sportlerin
  • Kein Trainer / kein Übungsleiter / keine Trainerin / keine Übungsleiterin
  • Ebenso veröffentlicht wird die Kontaktmöglichkeit des / der Schutzbeauftragten.

Der/Die Schutzbeauftragte steht in seiner/ihrer Funktion jederzeit allen Mitgliedern des SVR e.V. zur Verfügung. Alle Meldungen oder Gespräche unterliegen der Vertraulichkeit.

Der Name und die Kontaktdaten des / der Schutzbeauftragten werden auf der Homepage des SVR e.V. zusammen mit dem Schutz- und Präventionskonzept veröffentlicht.

Im Falle einer Meldung wird nach dem in Anlage 2a und 2b festgelegten Ablaufverfahren vorgegangen.

  • Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses mindestens alle fünf Jahre durch folgende Personen:
  • Alle für den Verein tätigen Personen, die regelmäßig Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben
  • Alle in den Trainingsgruppen des Vereins eingesetzte Trainer/-innen

Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse nehmen der/die erste oder stellvertretende Vorsitzende. Die Einsichtnahme und die sich daraus ergebenden Informationen werden streng vertraulich behandelt. Es werden keinerlei Notizen, Fotos oder ähnliche Dokumentationen der erweiterten Führungszeugnisse erstellt und/oder gespeichert. Das heißt auch, dass das polizeiliche Führungszeugnis nicht eingescannt und dann per Mail zur Einsicht verschickt werden darf. Es wird vom/von der ersten bzw. stellvertretenden Vorsitzenden dokumentiert, wann die Einsicht genommen wurde. Sollte es Einträge zu Straftaten (sexueller oder anderer Art) gegenüber Dritten gegeben haben, so darf die Person nicht (weiter) eingesetzt werden, egal wie alt die Einträge sind.

  • Alle Trainer/-innen, alle Übungsleiter/-innen und alle Betreuer/-innen unterschreiben den DOSB-Ehrenkodex. Ohne diese Unterschrift darf niemand als Trainer/-in bzw. als Übungsleiter/-in oder als Betreuer/-in eingesetzt werden. Die unterschriebenen Dokumente werden von der SVR e.V. -Geschäftsstelle eingesammelt und archiviert.
  • Alle Trainer/-innen, alle Übungsleiter/-innen und alle Betreuer/-innen unterschreiben den SVR e.V.-Verhaltensleitkodex (Anlage 1). Die unterschriebenen Dokumente werden von der SVR e.V. -Geschäftsstelle eingesammelt und archiviert.
  • Der SVR e.V. wird die für ihn tätigen Personen zum Thema Prävention vor (sexualisierter) Gewalt regelmäßig schulen.

Anlage 1:        

Verhaltenskodex für Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen und Betreuer/-innen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie volljährigen Sportlerinnen und Sportlern bzw. Freizeitteilnehmerinnen und Freizeitteilnehmern:

Schwimmen gehört in Teilbereichen zu den Sportarten, die durch intensiven Körperkontakt geprägt sind (z.B. bei Hilfestellungen im Wasser, bei der Rettung von Kindern und Jugendlichen, bei Spielsituationen im Wasserball, etc.). Deshalb ist es besonders wichtig, bei erforderlichem Körperkontakt im Rahmen des Vereinsbetriebes die Intimsphäre zu wahren. Ebenfalls sind die durch die Infrastruktur gegebenen Rahmenbedingungen eines Schwimmbades, wie z.B. die Anzahl und Aufteilung der Umkleidekabinen und Duschen in gemischten bzw. gemeinsamen Duschräumen, von Bad zu Bad sehr unterschiedlich. Entscheidend ist bei der Vielfalt der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, dass Kinder die Möglichkeit haben sollten, sich eigenständig umzuziehen. Nach Möglichkeit sollten Umkleiden und Duschen von Erwachsenen, (Eltern, Betreuer/-innen oder Trainer/-innen) nicht betreten werden. Ist das Betreten zwingend erforderlich, sollte dies immer durch gleichgeschlechtliche Personen erfolgen und erst nach einer kurzen Ankündigung. Es empfiehlt sich zudem, die Umkleide zu zweit zu betreten, um das Vier-Augen-Prinzip zu wahren. Die Nutzung von elektronischen Geräten mit Kamerafunktion ist für alle in den Umkleiden untersagt.

Für alle vom SVR e.V. eingesetzten Person gilt daher:

  • Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten (Alkohol, Rauchen, FSK für Filme, etc.).
  • Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innen führen grundsätzlich keine Einzeltrainings in abgeschlossenen Bereichen durch. In den Fällen, in denen es sich nicht vermeiden lässt, müssen Dritte jederzeit und ohne Vorankündigung Zutritt zur Trainingsstätte haben. Alternativ kann auch eine dritte Person während des Trainings anwesend sein. Das Einverständnis der Eltern muss hierfür im Vorfeld eingeholt werden.
  • Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innen bzw. Betreuer/-innen geben niemals Privatgeschenke (Dinge, die zur Steigerung der persönlichen Abhängigkeit geeignet sind) an Kinder oder Jugendliche oder Freizeitteilnehmer/-innen.
  • Einzelne Kinder und Jugendliche werden nie in den Privatbereich von Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innen bzw. Betreuer/-innen mitgenommen.
  • Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innen bzw. Betreuer/-innen duschen und übernachten grundsätzlich getrennt von einzelnen Kindern und Jugendlichen.
  • Umkleidekabinen von Kindern und Jugendlichen werden erst nach vorheriger Ankündigung (z.B. Anklopfen) betreten.
  • Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt. Informationen werden an Kinder und Jugendliche nie unter Wahrung strenger Vertraulichkeit gegeben.
  • Es finden keine körperlichen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen oder anderen Mitgliedern gegen deren Willen statt, auch nicht im Rahmen von Techniktraining, Ermunterung, Trost, Hilfestellung, etc..
  • Zu Wettkämpfen und Trainingslagern mit Übernachtungen sowie zu mehrtägigen Freizeiten gehen mindestens zwei Trainer/-innen bzw. Übungsleiter/-innen bzw. Betreuer/-innen mit. Im Idealfall mindestens eine weibliche und eine männliche Person.

Anlage 2a:      

Ablaufverfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen

  • Ruhe bewahren, Situation sondieren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen.
  • Die/Den Schutzbeauftragten ansprechen/informieren oder die/den erste/n oder stellvertretende/n Vorsitzende/Vorsitzenden ansprechen/informieren (siehe Anlage 2b)
  • Immer sich selbst schützen, indem jede/jeder, die/der von einem Verdachtsfall Kenntnis erhält, sich selbst nur so weit einbringt, wie sie/er es persönlich psychisch und physisch verkraftet. Übersteigt die Situation die persönliche Belastbarkeit, muss Unterstützung (am besten durch eine externe professionelle Stelle) in Anspruch genommen werden.
  • Bestätigen sich Verdachtsfälle, so müssen Entscheidungen und Maßnahmen durch die/den 1. / stellvertretende/n Vorsitzende/n getroffen werden. Diese sind daher bei sich bestätigenden Verdachtsfällen bzw. bei konkreter Gefährdung von Kindern und Jugendlichen zu informieren. Sie tragen letztendlich die Hauptverantwortung innerhalb des Vereins und haben die Fürsorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vereinsangebote (Training, Freizeiten, Trainingslager, etc.).

Anlage 2b:      

Ablaufverfahren zum Umgang mit Meldungen von Verdachtsfällen

  • Sachverhalt prüfen, genau hinterfragen, beobachten. Evtl. bei weiteren Teilnehmern vorsichtig nachfragen.
  • Keine voreiligen Schlüsse ziehen, keine Vorverurteilung von Beschuldigten.
  • Jederzeit die Vertraulichkeit aller Information und aller beteiligter Personen beachten.
  • Prüfen, ob es einen dringenden, sofortigen Handlungsbedarf gibt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn kurzfristig eine Wiederholung möglich ist. In diesem Fall ist es zwingend notwendig Opfer und Täter zu trennen.
  • Bei Bedarf Hilfe bei einer externen Fachberatungsstelle suchen.
  • Den Prozess und alle damit verbundenen Schritte / Maßnahmen sauber dokumentieren (wer hat wann was gesagt bzw. gemacht, mit wem wurde wann worüber gesprochen).